Glossar

Lernen Sie die Bedeutung der Begriffe rund Begriffen rund um das Thema Erben und Vererben kennen.

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament mit gegenseitiger Alleinerbeinsetzung der Eheleute oder Menschen in Lebenspartnerschaften. Erst wenn auch die hinterbliebene Person stirbt, soll der gesamte Nachlass einem Dritten zufallen (Schlusserbe). 

Bestattungsverfügung

Durch eine Bestattungsverfügung kann eine Person zu Lebzeiten festlegen, was mit dem Leichnam nach dem Tod geschehen soll. Inhalte können einerseits Bestimmungen zu Art und Ort der Bestattung sein. Andererseits kann auch bestimmt werden, wer die Totenfürsorge innehaben soll. Die Bestattungsverfügung unterliegt keiner besonderen Form und muss nicht eigenhändig errichtet werden. Es genügt die Unterschrift. Damit der in der Verfügung geäußerte Wille der verstorbenen Person umgesetzt werden kann, sollte das Dokument gut auffindbar verwahrt und nicht dem Testament beigefügt werden, da dieses häufig erst nach der Bestattung eröffnet wird.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich den Nachlass einer verstorbenen Person erbt. Eine miterbende Person darf nicht allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Die einzelnen Personen werden als Miterb*innen im Unterschied zu Alleinerb*innen bezeichnet.

Erbschein

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das eine oder mehrere Personen als Erbende ausweist und für den Rechtsverkehr feststellt, welcher Erbquote und welchen Verfügungsbeschränkungen der Erbe oder die Erbin unterliegt. 

Erbvertrag

Neben dem Testament ist ein Erbvertrag eine weitere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln. Das ist sinnvoll, wenn Sie mit bestimmten Personen Vereinbarungen treffen, was mit dem Vermögen geschehen soll. 

Notarielles Testament

Wenn Sie sich unsicher sind, wie man ein Testament schreibt, können Sie auch ein Notariat mit dieser Aufgabe beauftragen. Sie erhalten eine ausführliche Beratung über den Inhalt und die rechtlichen Folgen. Ein*e Notar*in kann das Testament zur amtlichen Verwahrung an das Amtsgericht übergeben. Sie können somit sicher sein, dass Ihr Testament rechtlich einwandfrei ist und nicht verloren geht.

Pflichtteil

Es gibt einen gesetzlichen Erbanspruch (Pflichtteil), der dem Menschen, mit dem die verstorbene Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war, den Kindern oder, wenn es keine Kinder gibt, den Eltern zusteht – unabhängig davon, was im Testament vermerkt ist. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss bar ausgezahlt werden. 

Testamentsvollstreckung

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat den Wunsch nach einer gerechten und zügigen Aufteilung des Nachlasses, dem Schutz des Vermögens, der Erhaltung des Familienfriedens und der finanziellen Absicherung der Familienmitglieder. Doch auch bei einer perfekt formulierten letztwilligen Verfügung kann es Streit unter den Miterbenden geben oder eine Person, die Auflagen nicht erfüllen will. Ein*e Testamentsvollstrecker*in wird in der Regel im Testament einer vererbenden Person ernannt und soll die Umsetzung der letztwilligen Verfügung sicherstellen. Alternativ kann auch eine durch die vererbende Person bevollmächtigte Person oder ein Nachlassgericht die Person für die Testamentsvollstreckung bestimmen. Der*die Testamentsvollstrecker*in hat die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis für den Nachlass.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis im Testament hinterlassen Sie einer Person oder einer Organisation einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie oder andere Gegenstände. Die Erbenden sind verpflichtet, das Vermächtnis gegenüber dem*der Begünstigten zu erfüllen. Dies hat den Vorteil, dass Sie einen genauen Betrag festlegen können und so auch mehrere Organisation bedenken können. 

Zugewinngemeinschaft

Alle, die ohne Ehevertrag heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, leben rechtlich in eine Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute haben damit getrennte Vermögen: Alles, was den Eheleuten vor der Eheschließung jeweils gehört hat, bleibt auch danach jeweils Eigentum des einzelnen Ehepartners.

Ihr Erbe für eine lebendige Demokratie

Mit Ihrem Testament können Sie die Zukunft unserer Gesellschaft mitgestalten. Was Ihr letzter Wille bewirken kann und worauf Sie achten sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Alles zu Erbschaften, Nachlass, Testament

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