Zehn Schritte zum Testament

Du möchtest ein handschriftliches Testament selbst verfassen? Dabei ist einiges zu beachten. In unserer 10-Schritte-Anleitung findest Du wichtige Informationen, um Deinen letzten Willen festzuhalten.

Schritt 1: Handschriftlich von Anfang bis Ende

Das gesamte Dokument muss von Anfang bis Ende handschriftlich geschrieben werden. Es reicht nicht, ein ausgedrucktes oder getipptes Dokument zu unterschreiben.

Schritt 2: Eine passende Überschrift

Das Testament sollte auch als solches betitelt sein. Die Überschrift sollte lauten: „Mein Testament“, „Mein letzter Wille“ oder „Testament“.

Schritt 3: Persönliche Angaben und Willenserklärung

Indem Du Deine persönlichen Angaben vollständig aufführst, stellst Du sicher, dass Dein Testament eindeutig Dir zugeordnet wird. Wichtige Angaben sind: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie Deine aktuelle Anschrift.

Schritt 4: Frühere Testamente: ändern oder widerrufen

Du kannst ein Einzeltestament (notariell oder eigenhändig) jederzeit durch ein neues Testament ändern oder widerrufen. Ein notarielles Testament kann auch durch ein handschriftliches Testament geändert werden.

Um Dein Testament zu widerrufen, kannst Du es einfach vernichten. Wenn Du bereits frühere Testamente geschrieben hast, musst Du diese ebenfalls widerrufen und vernichten. So stellst Du sicher, dass nur Dein aktuelles Testament berücksichtigt wird.

Schritt 5: Erbeinsetzung – Wer wird Erb*in?

Aus Deinem Testament sollte klar hervorgehen, wer Erb*in ist. Die Erbeinsetzung ist grundlegend, da sie festlegt, wer in Deine Rechtsnachfolge tritt. Deine Erb*innen erhalten nicht nur Dein Vermögen oder Teile davon: Sie müssen auch den Pflichten nachkommen, die mit Deinem Nachlass verbunden sind – wie beispielsweise Schulden und offene Rechnungen begleichen.
Du kannst eine Person, aber auch mehrere Personen als Erb*innen bestimmen. Wenn Du mehrere Erb*innen bestimmst, legst Du mit Erbquoten fest, wer welchen Anteil des Vermögens erhält.

Schritt 6: Vermächtnisse

Du kannst einzelne Personen oder auch gemeinnützige Organisationen wie die Demokratie-Stiftung Campact mit einem Vermächtnis bedenken. 

Hierbei werden meist Vermögenswerte weitergegeben, wie ein Geldbetrag oder ein Gegenstand. Es ist sinnvoll, so deutlich und detailliert wie möglich festzuhalten, was das Vermächtnis beinhalten soll.
Die Erb*innen sind dazu verpflichtet, das Vermächtnis an die im Testament benannten Personen oder Organisationen zu übergeben.

Es ist auch möglich, einen prozentualen Anteil am Nachlass als Vermächtnis anzugeben. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass deutlich wird, wer ein Vermächtnis und wer das Erbe erhalten soll.

Schritt 7: Bedingungen und Auflagen

Wenn Du möchtest, dass bestimmte Aufgaben von ganz bestimmten Personen Deines Vertrauens erledigt werden sollen, kannst Du Auflagen anordnen. Die Erfüllung der Auflage kann die Bedingung für die Erbschaft oder ein Vermächtnis sein.

Wünsche zu Beerdigungen und Bestattungen sollten nicht im Testament, sondern in einer Bestattungsverfügung erklärt werden.

Schritt 8: Testamentsvollstreckung

Die Einsetzung eine*r Testamentsvollstrecker*in kann in folgenden Fällen ratsam sein:

  • bei einem umfangreichen Nachlass, dessen Abwicklung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird;
  • wenn Unternehmensanteile zum Vermögen gehören;
  • oder wenn Du befürchtest, dass sich die Erbenden nicht einigen können.

Diese Person Deines Vertrauens wickelt dann den Nachlass ab, verteilt das Nachlassvermögen an die Erbenden, erfüllt Vermächtnisse und überwacht die Einhaltung von Auflagen. Ein*e Testamentsvollstrecker*in wird angemessen vergütet.

Schritt 9: Das richtige Ende ist zwingend

Dein Testament muss von Dir unterschrieben werden. Um die Wirksamkeit des Dokuments sicherzustellen, unterschreibe mit Deinem Vor- und Nachnamen sowie dem aktuellen Datum und der Ortsangabe.

Schritt 10: Die sichere Aufbewahrung

Der sicherste Ort zur Aufbewahrung ist in jedem Fall das Amtsgericht. Die amtliche Verwahrung ist mit einer einmaligen Gebühr von 75 Euro verbunden, doch nur dort ist zweifelsfrei sichergestellt, dass das Testament nach dem Tod auch eröffnet wird. Nicht hinterlegte Testamente können verloren gehen, nicht aufgefunden, vernichtet oder gefälscht werden. 

Beim notariellen Testament sorgt der*die Notar*in für die amtliche Hinterlegung. Das privatschriftliche Testament kannst Du selbst beim Amtsgericht hinterlegen.

Kontakt aufnehmen

Deine Ansprechpartnerinnen Claudia Fatzkämper, Nátali Krick und Marlena Wiemer.

Dein Testament ist eine sehr persönliche und private Angelegenheit. Setze Dich mit uns in Verbindung – egal, ob Du noch Fragen hast oder Dich schon entschieden hast. Wir freuen uns, Dich auf Deinem Entscheidungsweg zu begleiten. Selbstverständlich behandeln wir Dein Anliegen diskret. Eine Anfrage bindet Dich in keiner Weise, uns in irgendeiner Form zu bedenken.

testament@demokratie-stiftung-campact.de

030 62 93 34 19

Mehr Informationen

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Wenn Du kein Testament geschrieben hast, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Was das genau heißt, erklären wir Dir anhand von Grafiken und konkreten Beispielen. Mehr zur Erbfolge Dein Erbe für eine lebendige Demokratie Dank Erbschaften und Vermächtnissen ist die Demokratie-Stiftung Campact in der Lage, wichtige Kampagnen und Projekte zu finanzieren. Wir haben wertvolle Informationen für Deine Nachlassplanung zusammengestellt. Mehr zu Testamentspenden Häufige Fragen zu Testament und Nachlass Brauche ich überhaupt ein Testament? Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis? Wann sollte ich ein Testament schreiben? Diese und weitere Fragen haben wir für Dich beantwortet. Antworten finden
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