Gut geplant: Vorsorgen für den Ernstfall
Wer nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter Selbstbestimmung wahren möchte, sollte frühzeitig seinen Willen dokumentieren: in einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Neben dem Testament gehören diese drei Dokumente zu einer guten Vorsorge.
So organisierst Du Deine Vorsorge
Patientenverfügung
Jede Person kann in die Lage kommen, medizinische Behandlungen nicht mehr wünschen oder ablehnen zu können. In einer Patientenverfügung legst Du fest, ob und wie Du in bestimmten Situationen behandelt werden möchtest.
Vorsorgevollmacht
Eheleute dürfen im Notfall nicht automatisch füreinander handeln – das gilt auch für Kinder und andere Familienangehörige. Mit einer Vorsorgevollmacht kannst Du festlegen, wer im Ernstfall für Dich entscheidet.
Betreuungsverfügung
Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Betreuungsgericht die gesetzliche Vertretung im Notfall. In der Betreuungsverfügung kannst Du festhalten, wer es werden soll – und auch wer es nicht werden darf.
Nimm Kontakt mit uns auf
Dein Testament ist eine sehr persönliche und private Angelegenheit. Setze Dich mit uns in Verbindung – egal, ob Du noch Fragen hast oder Dich schon entschieden hast. Wir freuen uns, Dich auf Deinem Entscheidungsweg zu begleiten. Selbstverständlich behandeln wir Dein Anliegen diskret.
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