Stiftungsorgane
Die Demokratie-Stiftung Campact besitzt drei Organe, die die Umsetzung des Stiftungszwecks garantieren sollen.
Welche Aufgaben die einzelnen Stiftungsorgane haben und wie sie sich zusammensetzen, ist in der Satzung der Stiftung festgehalten, § 6 ff.
Der Vorstand
Der Vorstand vertritt die Stiftung in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden. Er besteht aus einem geborenem Mitglied: dem*r Sprecher*in des Stiftungsrats als Vorsitzende*n. Darüber hinaus können noch bis zu zwei zusätzliche Mitglieder, die vom Stiftungsrat benannt werden, dem Vorstand angehören.
Aktuelle Vorständin: Daphne Heinsen
Stellvertretende Vorständin: Dr. Astrid Deilmann
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand, um gemeinsam die Ziele der Stiftung umzusetzen. Er entscheidet über Zuschüsse für Projekte und an andere Organisationen.
Der Stiftungsrat besteht aus insgesamt vier Mitgliedern. Diese sind:
- zwei Personen, die der Vorstand von Campact e.V. beruft
- die*r Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Campact e.V.
- einem Mitglied, das die Stifter*innen-Versammlung wählt.
Die Stifter*innen-Versammlung
Die Stifter*innen-Versammlung nimmt den Bericht des Stiftungsrats entgegen, kann Anregungen zur Stiftungsarbeit geben und wählt aus ihrer Mitte ein Mitglied in den Stiftungsrat. Sie besteht aus den im Stiftungsgeschäft namentlich genannten Stifter*innen, Zustifter*innen und Spender*innen, die signifikant zum Vermögen der Stiftung beigetragen haben. Die Stifter*innen-Versammlung hat am 25. Oktober 2019 auf Vorschlag des Vorstandes folgende Höhen beschlossen:
- ab 5.000 Euro: Mitgliedschaft für das Jahr der Zuwendung und zwei Folgejahre
- ab 100.000 Euro: Mitgliedschaft auf Lebenszeit
Weitere Informationen
Die Demokratie-Stiftung Campact erfüllt alle zehn Transparenzinformationen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Wir haben sie übersichtlich für Dich aufgelistet.