Testament 

Sie haben mehrere Möglichkeiten, ein Testament zu gestalten: ein notarielles oder eigenständig handschriftliches (privatschriftliches) Testament. Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie auch ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament verfassen.  

Beim eigenständigen handschriftlichen Testament ist besonders wichtig:

  • Das gesamte Dokument muss handschriftlich – also nicht mit dem Computer – geschrieben werden.
  • Die Überschrift sollte lauten: „Mein Testament“, „Mein letzter Wille“ oder “Testament”.
  • Sie müssen Ort, Datum und Unterschrift ergänzen.
  • Es muss klar und deutlich formuliert sein, wer die Erbenden sind.

Wenn Sie ein notarielles Testament durch eine*n Notar*in errichten lassen, prüft diese Person auch die Testierfähigkeit und sorgt für unverzügliche amtliche Verwahrung des Testaments. Das notarielle Testament hat darüber hinaus den Vorteil, dass es die Beratung durch eine Fachkraft Ihrer Wahl beinhaltet. Zudem erleichtert ein eröffnetes notarielles Testament die Abwicklung durch die Erbenden und erspart häufig den Erbschein. Allerdings erhebt ein Notariat Gebühren für das Tätigwerden.

Das sollten Sie bedenken, wenn Sie Ihr Testament ändern, widerrufen oder verwahren

Ein Einzeltestament (notariell oder eigenhändig) können Sie jederzeit durch ein neues Testament ändern oder widerrufen. Das notarielle Testament kann auch durch ein handschriftliches Testament geändert werden.

Sie können Ihr Testament auch widerrufen, indem Sie es vernichten.

Der sicherste Ort zur Aufbewahrung ist in jedem Fall das Amtsgericht, die so genannte amtliche Verwahrung, auch wenn das mit einer einmaligen Gebühr von 75 Euro verbunden ist. Nur dort ist zweifelsfrei sichergestellt, dass das Testament nach dem Tod auch tatsächlich eröffnet wird. Nicht hinterlegte Testamente können verloren gehen, nicht aufgefunden, vernichtet oder gefälscht werden. Beim notariellen Testament sorgt der Notar für die amtliche Hinterlegung, das privatschriftliche Testament können Sie selbst beim Amtsgericht hinterlegen. 

Bausteine für Ihr persönliches Testament

Für das Aufsetzen eines Testaments gelten bezüglich Form und Inhalt Regeln, damit es gültig und wirksam wird. Mit Textbausteinen wollen wir Ihnen helfen, diese Regeln einzuhalten. Wir stellen Ihnen die Bausteine zur Verfügung, damit Sie Ihr Testament einfach und schnell schreiben können. 

Überschrift

oder

oder

Persönliche Angaben und Willenserklärung

oder

oder

Widerruf

oder

Vermächtnisanordnung

Wenn bestimmte Personen Gegenstände oder Geldbeträge von Ihnen erhalten sollen, ohne dass diese mit den Pflichten von Erbenden (siehe Auflage) belastet werden, können Sie dies mit einem Vermächtnis tun. Empfangsberechtigte Personen und der Gegenstand bzw. die Geldsumme sollten ausdrücklich und so detailliert wie möglich im Testament benannt werden.

oder

Auflage

Wenn Sie möchten, dass bestimmte Aufgaben von ganz bestimmten Personen Ihres Vertrauens erledigt werden sollen, können Sie Auflagen anordnen. Die Erfüllung der Auflage kann die Bedingung für die Erbschaft oder ein Vermächtnis sein. Wünsche zu Beerdigungen und Bestattungen sollten nicht im Testament, sondern in einer Bestattungsverfügung erklärt werden. 

oder

Testamentsvollstrecker*in

Die Einsetzung einer*s Testamentsvollstreckerin*s kann in folgenden Fällen ratsam sein:

  • bei einem umfangreichen Nachlass, dessen Abwicklung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird;
  • wenn Unternehmensanteile zum Vermögen gehören;
  • wenn Sie befürchten, dass sich die Erbenden nicht einigen können.

Diese Person Ihres Vertrauens wickelt dann den Nachlass ab, verteilt das Nachlassvermögen an die Erbenden, erfüllt Vermächtnisse und überwacht die Einhaltung von Auflagen.

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Schlusszeile

Ort, Datum, vollständige Unterschrift

Beispiele für Testamente

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Die gesetzliche Erbfolge

Das Gesetz geht davon aus, dass Sie Ihren Angehörigen Ihr Vermögen hinterlassen wollen. Wenn Sie also kein Testament geschrieben haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Das sieht die gesetzliche Erbfolge vor

Die häufigsten Fragen

Brauche ich überhaupt ein Testament? Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis? Wann sollte ich ein Testament schreiben? Diese und weitere Fragen haben wir für Sie beantwortet und zusammengestellt

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