FAQs – Häufige Fragen zu Testamenten und Nachlässen
Brauche ich überhaupt ein Testament?
Ich habe gar nicht so viel zu vererben. Ist es auch dann sinnvoll, die Demokratie-Stiftung Campact in mein Testament aufzunehmen?
Wie kann ich die Demokratie-Stiftung Campact in meinem Testament aufnehmen?
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Ich möchte gern meine Familie und die Demokratie-Stiftung Campact bedenken. Geht das?
Ich möchte mehrere Organisationen bedenken, weil ich mich für viele Themen interessiere. Geht das auch?
Inhaltliche Fragen
Kann ich bestimmte Themen unterstützen, die mir besonders am Herzen liegen?
Wie setzt die Demokratie-Stiftung Campact meine Erbschaft oder mein Vermächtnis ein?
Fragen zur Testamentgestaltung
Wann sollte ich ein Testament schreiben?
Gibt es Muster zum Verfassen eines Testamentes?
Kann ich das Testament widerrufen oder ändern?
Berät die Demokratie-Stiftung Campact mich bei Fragen rund um das Erstellen meines Testamentes?
Wie erfährt die Demokratie-Stiftung Campact von meinem Testament?
Kann ich der Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände vermachen?
Kann ich die Demokratie-Stiftung Campact auch in Versicherungen als Begünstigte einsetzen?
Welche Angaben muss mein Testament enthalten, wenn ich die Demokratie-Stiftung Campact bedenken möchte?
Fragen zum Steuerrecht
Muss die Demokratie-Stiftung Campact Erbschaftssteuer bezahlen?
Brauche ich überhaupt ein Testament?
Ja, wenn Sie Ihren letzten Willen frei gestalten möchten. Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie die Demokratie-Stiftung Campact mitbedenken wollen, benötigen Sie ebenfalls ein Testament. Ohne Testament und ohne Verwandte oder Ehepartner*in / eingetragene*n Lebenspartner*in erbt der Staat.
Ich habe gar nicht so viel zu vererben. Ist es auch dann sinnvoll, die Demokratie-Stiftung Campact in mein Testament aufzunehmen?
Ja, auch kleinere Beträge helfen uns dabei, unsere gemeinsame Vision einer progressiven Gesellschaft voranzubringen. Anders als beispielsweise bei einer eigenen Stiftung kann man mit einem Testament auch bei kleinem Vermögen etwas von dem weitergeben, was einem im Leben wichtig war.
Wie kann ich die Demokratie-Stiftung Campact in meinem Testament aufnehmen?
Sie können die Demokratie-Stiftung Campact als Alleinerbin, mit anderen gemeinsam als Miterbin oder mit einem sogenannten Vermächtnis bedenken. In all diesen Fällen kommt Ihr Nachlass zu 100 Prozent den Zielen der Stiftung zugute. Denn als gemeinnützige Stiftung sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Eine erbende Person tritt als Rechtsnachfolgerin oder Rechtsnachfolger in Ihre Fußstapfen und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Mit einem Vermächtnis hinterlassen Sie einer Person oder einer Organisation nicht Ihr gesamtes Erbe, sondern zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe oder einen Gegenstand. Die erbenden Personen sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
Ich möchte gern meine Familie und die Demokratie-Stiftung Campact bedenken. Geht das?
Natürlich. Es liegt für viele Menschen nahe, ihre Familie als Erb*innen einzusetzen. Wenn Sie darüber hinaus auch noch die Demokratie-Stiftung Campact innerhalb des Testaments berücksichtigen möchten, geht das gut mit einem Vermächtnis, beispielsweise einem bestimmten Geldbetrag. Es ist dabei immer von Vorteil, wenn Sie mit den Ihnen Nahestehenden zu Lebzeiten über Ihre Überlegungen und Wünsche sprechen. So stößt man keine wichtigen Personen vor den Kopf und es lassen sich Enttäuschungen durch Überraschungen vermeiden.
Ich möchte mehrere Organisationen bedenken, weil ich mich für viele Themen interessiere. Geht das auch?
Die Demokratie-Stiftung Campact kann auch mit anderen Organisationen mit einem Vermächtnis bedacht oder als Erbin eingesetzt werden. Es handelt sich dann um eine gemeinschaftliche Nachlassabwicklung, die wir mit anderen Organisationen zu Ihren Wünschen berücksichtigen und bearbeiten.
Kann ich bestimmte Themen unterstützen, die mir besonders am Herzen liegen?
Die Demokratie-Stiftung Campact möchte schnell und unbürokratisch handeln. Erbschaften ermöglichen uns dies. Besonders flexibel und effektiv einsetzbar sind dabei solche Testamentsspenden, die frei von jeder Zweckbestimmung sind. Möchten Sie trotzdem für ein bestimmtes Themengebiet vererben, können wir gerne im Vorfeld darüber sprechen und eine gute Lösung finden.
Wie setzt die Demokratie-Stiftung Campact meine Erbschaft oder mein Vermächtnis ein?
Mit testamentarischen Zuwendungen können Sie mit Ihrem Kapital über die eigene Lebenszeit hinaus sinnvolle Projekte unterstützen. Damit wirken Sie bis weit in die Zukunft und sichern langfristig unseren Einsatz für eine lebendige und zukunftsfähige Demokratie. Campact und die Demokratie-Stiftung Campact haben das Ziel, fortschrittliche Entwicklungen zu fördern und gesellschaftlichen Wandel voranzubringen. Wie unsere Gesellschaft in Zukunft aussehen wird und welche Themen dann drängen, wissen wir nicht. Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir unsere Kampagnen und unsere Arbeit in Zukunft genauso professionell und schlagkräftig machen werden. Wir gehen mit dem Geld, das Sie uns anvertrauen, verantwortungsvoll um.
Testamentarische Zuwendungen können wir – anders als Spenden zu Lebzeiten –, wenn notwendig, erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt verwenden (das Gesetz der zeitnahen Mittelverwendung greift hier nicht).
Wann sollte ich ein Testament schreiben?
Es ist nie zu früh für ein Testament. Es kann eine Hürde sein, sich mit dem Tod auseinanderzusetzen. Wenn sie jetzt darüber nachdenken, Ihren letzten Willen zu formulieren, dann scheint der richtige Moment gekommen zu sein. Spätestens in dem Moment, in dem es etwas zu vererben gibt, sollten Sie ein Testament schreiben. Wenn Sie sich keine Gedanken über Ihren Nachlass machen, dann regelt der Gesetzgeber Ihr Erbe. Dies kann dazu führen, dass nicht in Ihrem Sinne gehandelt wird.
Gibt es Muster zum Verfassen eines Testamentes?
Nein, es gibt keine Vordrucke, da es sich um eine sehr individuelle Angelegenheit handelt. Wir stellen Ihnen aber Bausteine bereit, um diesen Prozess zu vereinfachen.
Kann ich das Testament widerrufen oder ändern?
Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit und ohne Angabe von Gründen ergänzen, ändern oder durch ein neues Testament widerrufen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie es notariell oder handschriftlich verfasst haben.
Berät die Demokratie-Stiftung Campact mich bei Fragen rund um das Erstellen meines Testamentes?
Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihren Fragen oder auch nur ersten Überlegungen zur Testamentsgestaltung auf uns zukommen. Wir unterstützen Sie vertraulich. Gerne beantworten wir Ihnen auch Fragen rund um die Arbeit der Demokratie-Stiftung Campact. Als gemeinnützige Organisation können und dürfen wir aber keine rechtliche Beratung anbieten. Bitte wenden Sie sich für die individuelle Beratung in rechtlichen Fragen an eine*n Notar*in.
Ihre Ansprechpartnerinnen für Erbschaften sind Nátali Krick und Marlena Wiemer. Sie helfen Ihnen vertrauensvoll bei Fragen oder Wünschen zum Thema Testamentsspenden weiter. Sie erreichen sie per E-Mail unter testament@demokratie-stiftung-campact.de
Wie erfährt die Demokratie-Stiftung Campact von meinem Testament?
Das Nachlassgericht informiert im Erbfall nach Eröffnung des Testaments alle Erbenden und Vermächtnisnehmer*innen. Auch wenn kein notarielles Testament verfasst wurde, ist die Person, die es in Verwahrung hat oder findet, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.
Kann ich der Stiftung auch Immobilien und Wertgegenstände vermachen?
Wir freuen uns über jede Art der Zuwendung. Wir lassen diese fachkundig bewerten und verkaufen sie, damit ein größtmöglicher Erlös in Kampagnen und Projekte fließen kann.
Kann ich die Demokratie-Stiftung Campact auch in Versicherungen als Begünstigte einsetzen?
Ja, Sie können die Demokratie-Stiftung Campact in Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung als Begünstigte einsetzen. Da die Vertragsbedingungen je nach Versicherung unterschiedlich sind, besprechen Sie dies bitte mit der Kundenberatung Ihrer Versicherung.
Welche Angaben muss mein Testament enthalten, wenn ich die Demokratie-Stiftung Campact bedenken möchte?
Falls Sie die Demokratie-Stiftung Campact in Ihrem Testament oder einer Versicherung bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:
Demokratie-Stiftung Campact
Planufer 91
10967 Berlin
Muss die Demokratie-Stiftung Campact Erbschaftssteuer bezahlen?
Nein, als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Campact e.V. hingegen hat seit dem Verlust der Gemeinnützigkeit nicht mehr diesen steuerlichen Status und müsste auf erhaltene Erbschaften oder Vermächtnisse hohe Steuern zahlen. Es ist daher von großem Vorteil, wenn die Empfängerin des Erbes die Demokratie-Stiftung Campact ist.
Die Demokratie-Stiftung Campact ist zwar mit dem Campact e.V. verbunden, bildet jedoch trotzdem eine eigene Körperschaft. Die Stiftung erfüllt ihre gemeinnützigen Zwecke durch die Finanzierung von Projekten und eigenen Aktivitäten.
Ihr Erbe für eine lebendige Demokratie
Mit Ihrem Testament können Sie die Zukunft unserer Gesellschaft mitgestalten. Was Ihr letzter Wille bewirken kann und worauf Sie achten sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Unterstützen
Die Demokratie-Stiftung Campact lebt von den Spenden, die sie von Menschen mit progressiven Zielen und Werten erhält. Ihre Unterstützung ermöglicht Projekte, die unsere gemeinsame Vision einer progressiven Gesellschaft voranbringen.
Satzung
Als “Verfassung” der Demokratie-Stiftung Campact legt die Satzung fest, welche gemeinnützigen Zwecke die Stiftung verfolgt und wie sie diese verwirklicht. Die Satzung regelt außerdem, in welchen Organen die Stiftung organisiert ist und wie ihr Vermögen angelegt wird.